Sind Sie im Medizinrecht tätig?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich als Patientenanwalt (m/w) auf www.aerzte-aerger.de exklusiv in Ihrem OLG-Bezirk listen zu lassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.
Sie sind Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht oder haben erfolgreich einen Fachanwalts-lehrgang „Medizinrecht“ absolviert und sind bereits wenigstens 3 Jahre mit dem Schwerpunkt „Medizinrecht“ anwaltlich tätig oder verfügen durch langjährige anwaltliche Praxis, Veröffent-lichungen oder Vorträge über eine nachgewiesene vergleichbare Expertise.
2.
Sie sind bereit, von Medizinschäden Betroffene und Versicherte engagiert zu vertreten, auch in Kooperation mit dem MDK sowie Krankenkassen im Hinblick auf Regresse nach § 116 SGB X.
3.
Sie können sich eine aktive Mitwirkung an der weiteren inhaltlichen Gestaltung dieses Internet-auftritts durch Namensbeiträge und Einsendung von (anonymisierten) Entscheidungen zu Medizinschäden in Praxis, Klinik und Pflege und zu ausgeurteilten Schmerzensgeldern vorstellen.
Bei Interesse und für weitere Informationen, insbesondere die Konditionen für eine Listung, melden Sie sich schriftlich unter:
kontakt@aerzte-aerger.de